JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zusammenwirken
| Rechtsgebiete: | HWiG, VerbrKrG |
| Schlagworte: | Fonds, Widerruf, Widerrufsfrist, Belehrung, Widerrufsbelehrung, Überrumpelung, Frist, Verhandeln, Verbundsgeschäft, verbundenes Geschäft, Bank, Zusammenwirken, Selbstauskunft, Finanzierungszusage, Mehrfachfinanzierung |
| Stichwort: | Zusammenwirken |
| Leitsatz: | 1. Eine Widerrufsbelehrung mit dem Inhalt "Wurde der Kredit ausgezahlt, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auszahlung bzw. Erklärung des Widerrufs zurückzahlt", genügt den Anforderungen von § 2 I 3 HWiG nicht. 2. Zur Länge der Frist zwischen Verhandlung und Willenserklärung, bei der noch von dem Anscheinsbeweis der Überrumpelung ausgegangen werden kann (hier: knapp drei Wochen) 3. Zu den Voraussetzungen eines Verbundgeschäfts nach § 9 III VerbrKrG (hier: Zusammenwirken der Bank mit Fondsbetreiber, Verkäufer oder Vermittler; Bedeutung der Mehrfachfinanzierung) |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 24/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HWiG, Haustürwiderrufsrichtlinie, RBerG, VerbrKrG |
| Schlagworte: | Schrottimmobilie, Schrottimmobilien, Haustürsituation, Haustürgeschäft, Widerruf, Überrumpelung, Kausalität, Darlehen, Kredit, Vollmacht, Rechtsschein, Schadenersatz, Schadensersatz, Wissensvorsprung, Hinweispflicht, Aufklärungspflicht, institutionalisiertes Zusammenwirken, Zusammenwirken, Kaufpreis, Sittenwidrigkeit, Wucher, verbundenes Geschäft, Verbundgeschäft, Einwendungsdurchgriff |
| Stichwort: | Zusammenwirken |
| Leitsatz: | 1. Zum Empfang des Darlehens, mit dem der Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken finanziert wird, bei Auszahlung der Valuta an einen Dritten. 2. Kein Fortbestehen der durch eine Haustürsituation hervorgerufenen Überrumpelung bei einem Vertragsschluss, der mehr als vier Monate nach dem Besuch des Vermittlers erfolgt. 3. Ein Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf die Höhe des Kaufpreises der kreditfinanzierten Immoblie, der geeignet ist, Schadensersatzansprüche des Darlehensnehmers auszulösen, erfordert neben einem objektiv sittenwidrigen Kaufpreis auch die Kenntnis der Bank von der Überteuerung. Diese Kenntnis kann nicht allein aufgrund der objektiven Überteuerung vermutet werden. 4. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Vorliegen eines institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen der kreditgebenden Bank und dem Verkäufer oder Vermittler ein Wissensvorsprung der Bank vermutet werden kann. 5. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Verbrauchers gegen die Bank aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht nach den Vorgaben des EuGH. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 79/05 | |
| Rechtsgebiete: | BKV, BKVO, SGB VII |
| Schlagworte: | gesetzliche Unfallversicherung, Berufskrankheit, arbeitstechnische Voraussetzung, bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule, mehrere Berufskrankheiten, Einwirkung, Zusammenwirken, Synergie, Kausalität, Verursachungsanteile, Untrennbarkeit, gemeinsame MdE |
| Stichwort: | Zusammenwirken |
| Leitsatz: | 1. Wirken bei der Entstehung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule berufliche Einwirkungen im Sinne der Nr 2108 und der Nr 2110 Anl BKV (juris Abkürzung: BKV Anl 1 Nr 2108, BKV Anl 1 Nr 2110) zusammen, können beide Berufskrankheiten nebeneinander vorliegen, auch wenn bei gesonderter Betrachtung die Orientierungswerte für die jeweiligen schädigenden Einwirkungen nicht erreicht sind. 2. Erfüllt eine Krankheit die Tatbestände mehrerer Berufskrankheiten, so ist für alle Berufskrankheiten eine gemeinsame MdE festzusetzen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 9/05 R | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HWiG |
| Schlagworte: | Haustürgeschäft, Haustürwiderruf, EuGH, Kausalität, Überrumpelung, Schadensersatz, Darlehensvertrag, Kredit, Eigentumswohnung, Aufklärungspflicht, Warnpflicht, Bank, Bankenhaftung, Zusammenwirken, Täuschung, Wissensvorsprung, Anleger |
| Stichwort: | Zusammenwirken |
| Leitsatz: | 1. Kausal auf der Nichtausübung des Widerrufsrechts nach HWiG hinsichtlich eines zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung eingegangenen Darlehensvertrages können nur solche Risiken beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss des Darlehensvertrages eingegangen ist (im Einklang mit BGH vom 16.5.2006, Az. XI ZR 6/04). 2. Das Fortwirken einer Überrumpelungssituation im Sinne von § 1 HwiG kann nicht angenommen werden, wenn zwischen dem Besuch in der Privatwohnung und der Vertragserklärung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt. 3. Soweit der BGH mit Urteil vom 16.5.06, XI ZR 6/04 seine Rechtsprechung zum Bestehen eigener Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank dahin ergänzt hat, dass Anleger sich im Falle eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank berufen können, setzt dies eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben über das Anlageobjekt voraus. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 63/05 | |
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