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Zusammentreffen von Tarifermäßigung und negativem Progressionsvorbehalt

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 66/03 vom 15.11.2007

Rechtsgebiete:EStG, EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, SGB X, SGB III, BGB
Schlagworte:Zufluss von Arbeitslohn bei gesetzlichem Forderungsübergang - Zusammentreffen von Tarifermäßigung und negativem Progressionsvorbehalt
Stichwort:Zusammentreffen von Tarifermäßigung und negativem Progressionsvorbehalt
Leitsatz:1. Leistet der Arbeitgeber aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 SGB X eine Lohnnachzahlung unmittelbar an die Arbeitsverwaltung, führt dies beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn.

2. Unterliegt der Nachzahlungsbetrag sowohl der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG als auch dem negativen Progressionsvorbehalt des § 32b EStG, so ist eine integrierte Steuerberechnung nach dem Günstigkeitsprinzip vorzunehmen. Danach sind die Ermäßigungsvorschriften in der Reihenfolge anzuwenden, die zu einer geringeren Steuerbelastung führt, als dies bei ausschließlicher Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts der Fall wäre.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 66/03




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