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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZusammentreffen mit Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung 

Zusammentreffen mit Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 13 RJ 16/05 R vom 23.05.2006

Hat der Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bereits vor dem 1.1.1992 auch eine - noch nach den Vorschriften der RVO berechnete - Rente wegen Berufsunfähigkeit bezogen und schließen sich hieran in der Zeit nach dem 1.1.1992 zunächst Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (erste Folgerente) und später Altersrente (zweite Folgerente) an, ist für beide Folgerenten der dem Berechtigten günstigere Grenzbetrag durch vergleichende Gegenüberstellung der Anrechnungsbeträge alten und neuen Rechts iS des § 266 SGB VI zu ermitteln.

BSG – Urteil, B 13 RJ 13/05 R vom 29.03.2006

Auch wenn auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht anzurechnen war, gilt nach In-Kraft-Treten des SGB 6 die Übergangsregelung für Folgerenten (§ 266 iVm § 311 SGB 6), wonach bei Umwandlung in eine Altersrente für die nunmehr anzurechnende Verletztenrente der Grenzbetrag alten Rechts weiter anzuwenden ist, soweit dieser günstiger ist

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