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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 106/09 vom 08.04.2009

Rechtsgebiete:AktG, ZPO
Schlagworte:Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Antrag, Rücknahme, Zustimmung, Einwilligung, Einlassung
Stichwort:Zusammensetzung
Leitsatz:Der nach Bekanntmachung des Vorstandes der Aktiengesellschaft über die nicht gesetzmäßige Zusammensetzung des Aufsichtsrates gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann von dem Antragsteller zurückgenommen werden, ohne dass dies der Zustimmung des Antragsgegners, der sich bereits zur Sache eingelassen hat, bedarf.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 106/09



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 K 62/06 vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:LSA-GKG, LSA-WG
Schlagworte:Anzahl, Demokratieprinzip, Mandat, imperatives, Mitgliedsgemeinde, Stimmabgabe, einheitliche, Verbandssatzung, Verbandsversammlung, Vertreter, Zusammensetzung, Verbandssatzung
Stichwort:Zusammensetzung
Leitsatz:1. § 11 Abs. 4 Satz 1 GKG LSA lässt ausdrücklich zu, dass die Verbandssatzung abweichend von Abs. 1 vorsehen kann, dass Verbandsmitglieder mehrere Stimmen haben und dass das Stimmrecht eines Verbandsmitgliedes durch eine entsprechende Zahl von Vertretern ausgeübt wird. Das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG und Art. 2 Abs. 1 Verf LSA werden hierdurch nicht verletzt.

2. Nach § 11 Abs. 4 Satz 3 GKG LSA können die Stimmen eines Verbandsmitgliedes nur einheitlich abgegeben werden. Die Regelung der einheitlichen Stimmabgabe ist nicht zwingend an das in § 11 Abs. 3 Satz 1 GKG LSA vorgesehene imperative Mandat gebunden, das im Übrigen nach der Sonderregelung in § 157 Abs. 1 Satz 5 WG LSA keine Anwendung findet, wenn der Vertreter in Angelegenheiten der Abwasserbeseitigung abstimmt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 K 62/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2089/06 vom 02.01.2008

Rechtsgebiete:MPG, LFGB, AMG, ZHKG, EWGRL 76/768, EWGRL 93/42
Schlagworte:Ärztliche Anwendung, Äußerliche Anwendung, CE-Kennzeichnung, Eigenschaft, Einwirkung, Funktionsbedingung, Gebrauchsanweisung, Indikation, Konzentration, Wirkungsort, Wirkungsweise, Zahnbleichmittel, Zusammensetzung, Zweckbestimmung, Medizinprodukt, Kosmetisches Mittel
Stichwort:Zusammensetzung
Leitsatz:1. Unbeschadet der Frage, ob äußerlich aufgebrachte Zahnbleichmittel auf innere Körperteile einwirken und daher ggf. keinen äußeren Wirkungsort besitzen, werden sie jedenfalls äußerlich angewendet (a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2003 - 13 A 5022/00 -, ZLR 2004, 208).

2. Die Abgrenzung zwischen kosmetischen Mitteln und Medizinprodukten hat anhand eines abstrakt-objektiven Maßstabes zu erfolgen - also danach, wie das Produkt einem durchschnittlich informierten Verbraucher gegenüber in Erscheinung tritt. Hierfür sind alle Merkmale des Erzeugnisses zu berücksichtigen.

3. Die Tatsache, dass ein Produkt bestimmungsgemäß nur von Zahnärzten verwendet wird, führt nicht zwangsläufig zur Einstufung als Arzneimittel oder Medizinprodukt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2089/06

BSG – Urteil, B 1 KR 11/05 R vom 21.02.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, SGV V, GG, EntgFG
Schlagworte:Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - 90 vH des kumulierten kalendertäglichen Nettoarbeitsentgeltes oder 100 vH des zuletzt gezahlten laufenden Nettoarbeitsentgelts - Zusammensetzung - beitragspflichtige Einmalzahlung - Höhe der Vergütungsbestandteile, die einer arbeitsrechtlichen Kürzung oder Verweigerung durch Arbeitgeber bei krankheitsbedingten Fehltagen unterliegen
Stichwort:Zusammensetzung
Leitsatz:Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 90 vH des kumulierten kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts, wenn sich ihre beitragspflichtigen Einmalzahlungen zu zwei Dritteln oder mehr aus Vergütungsbestandteilen zusammensetzen, die der Arbeitgeber im Falle krankheitsbedingter Fehltage arbeitsrechtlich kürzen oder gänzlich verweigern darf. Eine Begrenzung des Krankengeldes auf 100 vH des zuletzt gezahlten laufenden Nettoarbeitsentgelts ist nur zulässig, wenn sich die Einmalzahlungen zu mehr als einem Drittel aus Vergütungsbestandteilen zusammensetzen, die der Arbeitgeber im Falle krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit im Hinblick auf Fehltage nicht kürzen oder gänzlich verweigern darf.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 11/05 R


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