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Zusammenhangskosten

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 26.06 vom 19.10.2006

Rechtsgebiete:BSHG, SGB I, SGB X
Schlagworte:Eingliederungshilfe in Einrichtungen, örtliche Zuständigkeit für Einrichtungshilfe außerhalb der Wohneinrichtung, Zusammenhangskosten, Zuständigkeit für Hilfe in einer Einrichtung
Stichwort:Zusammenhangskosten
Leitsatz:Die örtliche Zuständigkeit für Eingliederungshilfe, der der Hilfeempfänger sowohl in der Einrichtung, in der er wohnt, als auch in einer anderen Einrichtung (hier: einer Werkstatt für seelisch behinderte Menschen) bedarf, richtet sich nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 26.06



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 29.05 vom 19.10.2006

Rechtsgebiete:BSHG, SGB I, SGB X
Schlagworte:Eingliederungshilfe in Einrichtungen, Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en, örtliche Zuständigkeit für Einrichtungshilfe außerhalb der Wohneinrichtung, Zusammenhangskosten, Zuständigkeit für Hilfe in einer Einrichtung
Stichwort:Zusammenhangskosten
Leitsatz:Die örtliche Zuständigkeit für Eingliederungshilfe, der der Hilfeempfänger sowohl in der Einrichtung, in der er wohnt, als auch in einer anderen Einrichtung (hier: einem Arbeitsprojekt) bedarf, richtet sich nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 29.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 25.04 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Anstalt, Zuständigkeit für Hilfe in einer -, Blindenhilfe, Zuständigkeit für - bei stationärer Hilfe, stationäre Unterbringung, Zuständigkeit für Blindenhilfe bei -, Zusammenhangskosten, Zuständigkeit für Übernahme von - bei stationärer Unterbringung
Stichwort:Zusammenhangskosten
Leitsatz:Für Blindenhilfe, die einem in einer Einrichtung lebenden Blinden zu gewähren ist, ist unabhängig davon, ob die Heimunterbringung wegen der Blindheit oder aus einem anderen Grund erforderlich ist, der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen Bereich der Hilfeempfänger seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 25.04

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11467/03.OVG vom 03.11.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Sozialhilferecht, Sozialhilfe, Blindenhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Hilfe, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Anstalt, Heim, Einrichtung, Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt, Kosten, Zusammenhangskosten, Hilfe, einrichtungsbezogene Hilfe, Anstaltsort, Schutz der Anstaltsorte, Leistung, Träger der Sozialhilfe, örtlicher Träger der Sozialhilfe, Sozialhilfeträger
Stichwort:Zusammenhangskosten
Leitsatz:Bei einem Aufenthalt des Hilfeempfängers in einem Heim ist die örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG nicht auf die unmittelbare einrichtungsbezogene Hilfe beschränkt, sondern sie umfasst jede Hilfe, die nach Maßgabe der Bestimmungen des BSHG geleistet wird (hier: Blindenhilfe).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11467/03.OVG


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