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Zusammenhangklage

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LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 228/06 vom 19.07.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB
Schlagworte:Rechtsweg, Zusammenhangklage, Schadensersatz, fingierte Werkleistungen
Stichwort:Zusammenhangklage
Leitsatz:Klagt ein Arbeitgeber gegen einen Arbeitnehmer auf Schadensersatz, weil dieser mit einem Auftragnehmer des Arbeitgebers abgesprochen hat, er solle fingierte Werkleistungen abrechnen und ihm als "Gegenleistung" Schmiergelder zahlen, so ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch für die Klage gegeben, mit der gleichzeitig der Aufragnehmer auf Ersatz des entstandenen Schadens in Anspruch genommen wird.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 228/06




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