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Zusammenhang mit dem Dienst

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 3 LB 18/03 vom 22.08.2003

Rechtsgebiete:BeamtVG, SGB VII
Schlagworte:Beamtenrecht, Dienstunfall, Wegeunfall, Zusammenhang mit dem Dienst, dritter Ort
Stichwort:Zusammenhang mit dem Dienst
Leitsatz:§ 31 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG ist im Wege des Umkehrschlusses zu entnehmen, dass ein Dienstunfall mangels "Zusammenhang mit dem Dienst" nicht vorliegt, wenn der Beamte von dem unmittelbaren und normalerweise benutzten Weg zwischen seiner Wohnung und der Dienststelle aus privaten Gründen nicht unwesentlich abweicht oder den Weg aus privaten Gründen erheblich unterbricht und der Unfall sich auf dem abweichenden Teil des Weges oder während der Unterbrechung ereignet
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 3 LB 18/03




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