Werden mehrere Personen durch Verwaltungsakte gesamtschuldnerisch auf eine bestimmte Abgabenforderung in Anspruch genommen, ist der Streitwert bei gemeinsamer Anfechtungsklage in Addition der Beträge zu ermitteln, auf den der einzelne Schuldner jeweils in Anspruch genommen wird (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung gegen die Empfehlung im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 7/2004).