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SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 D 17/04.F vom 17.03.2005

Rechtsgebiete:BGB, FlurbG, LwAnpG
Schlagworte:Gebäudeeigentum, Grundbucheintragung, Neuordnung, Zusammenführung
Stichwort:Zusammenführung
Leitsatz:Ein Verfahren nach § 64 LwAnpG zur Neuordnung getrennten Gebäude- und Grundeigentums ist auf Antrag eines im Grundbuch Eingetragenen durchzuführen. Es ist nicht Aufgabe der Flurneuordnungsbehörde, über streitige Eigentumsverhältnisse zu entscheiden, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragungen im Grundbuch sind solange maßgebend, bis der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs erbracht ist.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 D 17/04.F



THUERINGER-OVG – Urteil, 7 F 320/02 vom 04.11.2003

Rechtsgebiete:FlurbG, LwAnpG, EGBGB, DDR-LPG-Gesetz-1959
Schlagworte:Flurbereinigungsbeschluss, Änderungsbeschluss, Einbeziehung, Änderung, geringfügig, Rücknahme, Vertrauen, Bestimmtheit, Bodenordnungsverfahren, Bodenordnungsplan, entsprechende Anwendung, Heranziehung, Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Fortführung, Flurbereinigungsverfahren, Unternehmensflurbereinigungsverfahren, Regelflurbereinigungsverfahren, Fortsetzung, Durchführung, kombiniertes Verfahren, Regelungslücke, Entstehungsgeschichte, beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren, freiwilliger Landtausch, Rechtsverletzung, Zusammenführung, Zusammenführungsantrag, begünstigender Verwaltungsakt, Freistellung, Verfahrenskosten, Flurbereinigungsplan, Gebäudeeigentümer, Gebäudeeigentum, Gebäudegrundbuch, Restnutzungsdauer
Stichwort:Zusammenführung
Leitsatz:§ 63 Abs. 3 LwAnpG erlaubt die Fortsetzung eines Bodenordnungsverfahrens nach dem LwAnpG als Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, nicht aber die Fortsetzung eines Flurbereinigungsverfahrens als Bodenordnungsverfahren nach dem LwAnpG oder die ergänzende Heranziehung der Bestimmungen des LwAnpG im Rahmen eines anhängigen Flurbereinigungsverfahrens. Auch aus anderen Bestimmungen des LwAnpG oder des FlurbG ergibt sich eine solche Befugnis nicht.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 7 F 320/02

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 D 14/02 vom 10.04.2003

Rechtsgebiete:LwAnpG, ZGB-DDR, VO ü. die Sicherung d. Volkseigentums bei Baumaßnahmen von Betrieben auf vertraglich genutzten nichtvolkseigenen Grundstücken vom 7.4.1983
Schlagworte:Anordnung, Antragsbefugnis, Bodenordnung, Gebäudeeigentum, Zusammenführung
Stichwort:Zusammenführung
Leitsatz:Selbständiges Gebäudeeigentum, das die Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens nach dem LwAnpG rechtfertigt, konnte bei Errichtung eines Gebäudes durch einen volkseigenen Betrieb (VEB) auf fremden Grundstück nach seinerzeitigem DDR-Recht grundsätzlich nur dann entstehen, wenn zwischen dem VEB und dem Grundeigentümer eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

Ohne Zustimmung des Grundeigentümers erfolgtes tatsächliches Handeln allein genügte hierfür nicht (gegen BVenvG, Urt. vom 2.9.1998, RdL 1999, 16 [18]).
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 D 14/02


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