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Zusamentreffen mehrer Vorhaben

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 2852/99 vom 14.02.2000

Rechtsgebiete:VwVfG, LuftVG
Schlagworte:Planfeststellung, Zusamentreffen mehrer Vorhaben, Zuständigkeit, Verfahren, Anfechtung, gerichtliches Verfahren, Ausschluß der aufschiebenden Wirkung
Stichwort:Zusamentreffen mehrer Vorhaben
Leitsatz:1. § 78 VwVfG ist auf den Fall des Zusammentreffens eines Vorhabens, für das ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist, mit einem anderen Vorhaben, für das ein solches Verfahren - obwohl gesetzlich nicht erforderlich - zulässigerweise nach dem Willen der zuständigen Behörde stattfinden soll, entsprechend anzuwenden.

2. Das gerichtliche Verfahren im Falle der Anfechtung des gemäß § 78 Abs. 1 VwVfG ergangenen einheitlichen Planfeststellungsbeschlusses richtet sich entsprechend § 78 Abs. 2 VwVfG - ebenfalls einheitlich - nach den Vorschriften, die für diejenige Anlage gelten, die einen größeren Kreis öffentlich-rechtlicher Vorschriften berührt. Der von diesen Vorschriften angeordnete Ausschluß der aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage erfaßt daher die gesamte Klage.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 2852/99




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