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Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 4/07 R vom 17.10.2007

Rechtsgebiete:SGB X, SGG, RVG, SGB V
Schlagworte:Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss
Stichwort:Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss
Leitsatz:Ein Rechtsanwalt, der einen Arzt im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss vertritt, erhält keine zusätzliche Gebühr, wenn er neben der Entscheidung über den Widerspruch die Anordnung der Vollziehung der Entscheidung des Berufungsausschusses beantragt.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 4/07 R




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