( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZusätzliche Gebühr des Strafverteidigers 

Zusätzliche Gebühr des Strafverteidigers

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 4 Ws 131/06 vom 24.10.2006

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Zusätzliche Gebühr des Strafverteidigers, Entbehrlichwerden der Hauptverhandlung durch anwaltliche Mitwirkung
Stichwort:Zusätzliche Gebühr des Strafverteidigers
Leitsatz:Mit der Regelung in Nr. 4141 Abs. 1 und 2 RVG-VV will der Gesetzgeber intensive und zeitaufwändige Tätigkeiten des Verteidigers, die zur Vermeidung einer Hauptverhandlung und damit zum Verlust der Hauptverhandlungsgebühr führen, gebührenrechtlich honorieren. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 4141 RVG-VV - "durch die anwaltliche Mitwirkung" - muss die anwaltliche Tätigkeit für die Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung ursächlich, zumindest mitursächlich gewesen sein (Rn.4).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 4 Ws 131/06




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/zusaetzliche-gebuehr-des-strafverteidigers

"Zusätzliche Gebühr des Strafverteidigers - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN