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Zurverfügungstellung von Unterlagen

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LAG-MUENCHEN – Beschluss, 3 TaBV 63/03 vom 24.06.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Informationsrecht des Betriebsrats, Unterlagen, Zurverfügungstellung, Zurverfügungstellung von Unterlagen
Stichwort:Zurverfügungstellung von Unterlagen
Leitsatz:1. Für einen Informationsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs.2 S,1 BetrVG reicht es aus, wenn sich nach der Sachlage Aufgaben des Betriebsrats möglicherweise stellen und dies nicht von vornherein ausgeschlossen sind.

2. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat gem. § 80 Abs.2 S.2 BetrVG nur solche Unterlagen - z.B. Listen oder Tabellen - zur Verfügung stellen, die er selbst hat.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 3 TaBV 63/03




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