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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 29.04 vom 25.08.2005

Rechtsgebiete:VermG, URüV
Schlagworte:Unternehmensrestitution, Unternehmensgesetz, Überprüfung und Anpassung, Liquidation, werbende Tätigkeit, Einstellung des Geschäftsbetriebes, Gesamtvollstreckung, übernommene Verbindlichkeiten, Kaufpreis, Umlaufmittel, Ausgleichsverbindlichkeit, Überkapitalisierung, Teilbarkeit eines Anpassungsantrages, zurückzuzahlenden Gegenleistungen
Stichwort:zurückzuzahlenden Gegenleistungen
Leitsatz:Die Liquidation eines nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzes der DDR zurückgegebenen Unternehmens steht einem Antrag nach § 6 Abs. 8 VermG auf Überprüfung und Anpassung der Rückgabe an die Bedingungen des Vermögensgesetzes nur insoweit entgegen, als die jeweiligen im Rahmen des Anpassungsbegehrens verfolgten Ansprüche ein werbend tätiges Unternehmen voraussetzen (Weiterführung des Urteils vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 8 C 40.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 52).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 29.04




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