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Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln

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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 14.04 vom 07.12.2004

Rechtsgebiete:AuslG, EMRK, VwGO
Schlagworte:Kalif von Köln, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Foltergefahr, menschenunwürdige Behandlung, unmenschliche Haftbedingungen, lebenslange Freiheitsstrafe, Krankheit, faires Verfahren, durch Folter erpresste Aussagen, Religionsfreiheit, Familienschutz, Staatsschutzdelikte, Rechtsschutz durch EGMR, Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln
Stichwort:Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln
Leitsatz:Bei der Abschiebung in einen anderen Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention besteht eine Mitverantwortung des abschiebenden Staates, die Konventionsrechte im Zielstaat der Abschiebung zu gewährleisten, nur dann, wenn dem Ausländer nach seiner Abschiebung Folter oder sonstige schwere und irreparable Misshandlungen drohen und effektiver Rechtsschutz - auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 14.04




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