( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZurückweisung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen nach dessen schriftlicher Zeugenaussage 

Zurückweisung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen nach dessen schriftlicher Zeugenaussage

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 2102/02 vom 09.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zurückweisung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen nach dessen schriftlicher Zeugenaussage
Stichwort:Zurückweisung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen nach dessen schriftlicher Zeugenaussage
Leitsatz:Ist eine Zeugenaussage gemäß § 377 Abs. 3 ZPO schriftlich eingeholt worden, so ist ein Antrag auf dessen persönliche Vernehmung regelmäßig als verspätet zurückzuweisen, wenn er erst in der abschließenden mündlichen Verhandlung gestellt wird und besondere Gründe für die Verspätung nicht dargelegt werden.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 2102/02




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/zurueckweisung-eines-antrags-auf-vernehmung-eines-zeugen-nach-dessen-schriftlicher-zeugenaussage

"Zurückweisung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen nach dessen schriftlicher Zeugenaussage - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN