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Zurückweisung der Zurückweisung der Vollmachtsrüge

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 350/04 vom 30.04.2004

Rechtsgebiete:BGB, BBiG
Schlagworte:Kündigung, Probezeit, Zurückweisung der Zurückweisung der Vollmachtsrüge
Stichwort:Zurückweisung der Zurückweisung der Vollmachtsrüge
Leitsatz:1. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis gem. § 15 Abs. 1 BGB von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kündigungsgrund gelöst werden. Dabei kann die Kündigung auch am letzten Tag der Probezeit zugehen. Die Probezeit nach § 13 BBiG kann nach Vereinbarung eines weiteren Ausbildungsverhältnisses im Anschluss an ein vorzeitig beendetes Berufsausbildungsverhältnis mit einem anderen Ausbildenden erneut vereinbart werden.

2. Die Zurückweisungserklärung einer Prozessbevollmächtigten nach § 174 Satz 1 BGB kann ihrerseits wegen der Nichtvorlage einer Vollmacht zurückgewiesen werden.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 350/04




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