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Zurückverweisung an die Widerspruchsbehörde

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 71.06 vom 10.05.2007

Rechtsgebiete:LwAnpG, FlurbG
Schlagworte:Bodenneuordnungsverfahren, Anordnungsbeschluss, Antragsbefugnis, Gebäudeeigentum, Beschleunigungsgebot, Zurückverweisung an die Widerspruchsbehörde
Stichwort:Zurückverweisung an die Widerspruchsbehörde
Leitsatz:1. Das Beschleunigungsgebot gebietet es dem Flurbereinigungsgericht, wenn eben möglich, den Rechtsstreit zu einem sachlichen Ende zu bringen (im Anschluss an den Beschluss vom 26. Februar 1988 - BVerwG 5 B 143.86 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 4 S. 3).

2. Das Beschleunigungsgebot ist auch dann zu beachten, wenn das Flurbereinigungsgericht auf die Klage des Bodeneigentümers gegen Entscheidungen, die in einem auf Antrag eines vorgeblichen Gebäudeeigentümers durchgeführten Bodenordnungsverfahren ergangen sind, den Anordnungsbeschluss mit der Begründung für rechtswidrig erachtet, es habe einen anderen Gebäudeeigentümer ermittelt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 71.06




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