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Zurücktreten der Betriebsgefahr bei grobem Verschulden des Geschädigten

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Beschluss, 14 W 65/03 vom 03.03.2004

Auch nach der am 1. August 2002 in Kraft getretenen Änderung des § 7 Abs. 2 StVG kommt weiterhin ein völliges Zurücktreten der Betriebsgefahr gegenüber einem groben Verschulden des Geschädigten in Betracht.

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