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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 53.05 vom 02.05.2006

Rechtsgebiete:WPflG
Schlagworte:Einberufungsbescheid, Zurückstellungsgründe, maßgeblicher Zeitpunkt, Aufklärungspflicht
Stichwort:Zurückstellungsgründe
Leitsatz:Dass die im maßgeblichen Gestellungszeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse für die abschließende rechtliche Beurteilung eines Einberufungsbescheides noch nicht hinreichten, berührt nicht die Pflicht des Verwaltungsgerichts, im nachfolgenden Klageverfahren den entscheidungserheblichen Sachverhalt bezogen auf jenen Zeitpunkt vollständig aufzuklären.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 53.05




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