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Zurückstellung: Baugesuch

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 147/06 vom 28.11.2006

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Rechtsschutz, einstweiliger, Veränderungssperre, Zurückstellung, faktische, Zurückstellung: Baugesuch
Stichwort:Zurückstellung: Baugesuch
Leitsatz:1. Wird ein Bauvorhaben unter Anordnung des Sofortvollzuges gem. § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt, reicht vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig aus.

2. Die Zurückstellung muss nicht innerhalb der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB ausgesprochen werden.

3. Auf die (Höchst-)Frist der Zurückstellung sind Zeiten faktischer Zurückstellung anzurechnen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 147/06




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