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Zurückstellung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 B 426/09 vom 10.07.2009

Rechtsgebiete:BauGB, GG, HBO, HVwVfG
Schlagworte:Einvernehmen der Gemeinde, fiktiver Bauvorbescheid, Planungshoheit, Rücknahme, Veränderungssperre, Zurückstellung
Stichwort:Zurückstellung
Leitsatz:1) Eine Zurückstellung gemäß § 15 BauGB trifft zur materiell-rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens keine Regelung, sondern schafft nur in formeller Hinsicht die Grundlage dafür, ein anhängiges bauaufsichtliches Verfahren auszusetzen.

2) Über seine formelle Funktion hinaus hat § 15 BauGB die Funktion, eine materielle Rechtsposition der Gemeinde, nämlich deren durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützte Planungshoheit, zu sichern.

3) Ein entgegen einer Zurückstellung erteilter Bauvorbescheid ist rechtswidrig. Dies gilt auch für den Fall eines (nach § 66 Abs. 2 i. V. m. § 57 Abs. 2 Satz 3 HBO) fiktiv erteilten Bauvorbescheids.

4) Die Bauaufsichtsbehörde kann im Rahmen ihres Ermessens einen trotz eines Zurückstellungsantrags der Gemeinde fiktiv erteilten Bauvorbescheid zurücknehmen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 B 426/09



OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 500/08 vom 01.10.2008

Rechtsgebiete:StGB, BtMG
Schlagworte:Widerruf der Strafaussetzung, Zurückstellung, Maßregel
Stichwort:Zurückstellung
Leitsatz:Wird gegen den Verurteilten in anderer Sache eine Maßregel nach § 64 StGB vollzogen, kann die Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung nicht bis zum Abschluss der Maßregel zurückgestellt werden - anders als in Fällen einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 500/08

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 9.07 vom 24.10.2007

Rechtsgebiete:WPflG
Schlagworte:Einberufungsbescheid, Zurückstellung, besondere Härte, Studium, drittes Semester, dualer Studiengang, Wehrgerechtigkeit
Stichwort:Zurückstellung
Leitsatz:Die Zurückstellung wegen einer Ausbildung im dualen Studiengang richtet sich nach den Anforderungen an Studierende in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b Alt. 1 WPflG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 9.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 28.06 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:WPflG
Schlagworte:Einberufungsbescheid, Zurückstellung, besondere Härte, Berufsausbildung, Meisterprüfung, Vorbereitungskurs, Erledigung in der Hauptsache, einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger
Stichwort:Zurückstellung
Leitsatz:Bei dem Vorbereitungslehrgang zu einer Meisterprüfung handelt es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Zurückstellungstatbestandes nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 28.06


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