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Zurückbehaltungsrecht bei Prozessbeschäftigung

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LAG-KOELN – Urteil, 14 (13) Sa 395/06 vom 11.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zurückbehaltungsrecht bei Prozessbeschäftigung
Stichwort:Zurückbehaltungsrecht bei Prozessbeschäftigung
Leitsatz:1. Bietet ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Laufe eines Kündigungsschutzverfahrens eine sog. Prozessbeschäftigung an, so kann der Arbeitnehmer hinsichtlich rückständiger Entgeltansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

2. Bei einer zweistufigen tariflichen Verfallfrist wird die Klagefrist durch die rechtzeitige Einreichung bei Gericht (§ 167 ZPO) gewahrt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 (13) Sa 395/06




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