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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZurechnungsfortschreibung 

Zurechnungsfortschreibung

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, II R 54/06 vom 16.06.2009

Der Anbau von sog. Zuckermais ist bewertungsrechtlich als gärtnerische Nutzung zu beurteilen.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 107/07 vom 06.04.2009

Zur dinglichen Wirkung des Grundsteuermessbescheides.

BFH – Beschluss, II B 35/08 vom 04.11.2008

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichten bestimmten Leitsatz.

BFH – Urteil, II R 52/05 vom 01.02.2007

1. Wurde in der DDR nach Überführung des zu einem bebauten Grundstück gehörenden Grund und Bodens in "Eigentum des Volkes" das Gebäude veräußert und sodann dem Erwerber durch Zurechnungsfortschreibung der bisher für das Grundstück samt Gebäude festgestellte Einheitswert zugerechnet, setzte sich die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens nicht im Grund und Boden, sondern im Gebäude fort.

2. Erwirbt der Gebäudeeigentümer nach dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages den Grund und Boden hinzu, bestimmen sich die Wertfortschreibungsgrenzen nach dem mit der Zurechnungsfortschreibung fortgeführten, inzwischen noch nicht geänderten Einheitswert.

BFH – Urteil, II R 59/05 vom 09.08.2006

1. Auch im Anwendungsbereich des DBA Frankreich 1959/1969 und des DBA Italien 1925 sind Zinseinkünfte von Mitunternehmern aus Darlehen, die sie der Mitunternehmerschaft gewährt haben, abkommensrechtlich aus den gewerblichen Gewinnen herauszulösen und nach dem Zinsartikel zu beurteilen.

2. Die Rückverweisungsklausel des Art. 10 Abs. 2 DBA Frankreich 1959/1969 ist dahin gehend auszulegen, dass es auf die tatsächliche Zugehörigkeit der Forderung zum Vermögen der Betriebsstätte ankommt; die rechtliche Zugehörigkeit nach den Grundsätzen des nationalen Steuerrechts eines der Vertragsstaaten ist hingegen nicht maßgebend.

BFH – Urteil, II R 14/01 vom 14.05.2003

1. Die Abgrenzung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken bestimmt sich nach der Zumutbarkeit der bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung zum Feststellungszeitpunkt.

2. Die Unzumutbarkeit einer bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie auf behebbaren Baumängeln und Bauschäden sowie sog. aufgestautem Reparaturbedarf beruht.

BFH – Urteil, II R 64/00 vom 26.02.2003

Die Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, ist gemäß § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG auch dann nicht zu gewähren, wenn der Grundstückseigentümer und der Klinikbetreiber --bei fehlender Identität-- durch Identität ihrer Gesellschafter oder der hinter ihnen stehenden Personen miteinander verbunden sind.

BFH – Urteil, II R 18/00 vom 21.02.2002

Bei der fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung ist hinsichtlich der Wertgrenzen des § 22 Abs. 1 Nr. 1 BewG auch dann auf den Einheitswert vom letzten Feststellungszeitpunkt abzustellen, wenn dieser betragsmäßig zu Gunsten des Steuerpflichtigen fehlerhaft, nämlich zu niedrig, war und nur deshalb die Wertgrenze überschritten worden ist.

BFH – Urteil, IV R 51/00 vom 17.01.2002

Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft dient i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG dem Gewerbebetrieb des an der Gesellschaft beteiligten Lebensversicherungsunternehmens, wenn er zugunsten des Deckungsstock-Treuhänders im Grundbuch gesperrt ist und die Anteile an der Personengesellschaft in das Deckungsstockverzeichnis aufgenommen worden sind.

BGH – Urteil, V ZR 334/99 vom 17.11.2000

HöfeO § 12 Abs. 2 Satz 3

Der Umstand, daß die nach § 21 Abs. 1 BewG in regelmäßigen Zeitabständen von sechs Jahren vorzunehmende Hauptfeststellung des Einheitswertes seit dem Inkrafttreten der Neufassung der HöfeO im Jahre 19.76 unterblieben ist, hat zur Folge, daß die an die Einheitswertfestsetzung geknüpfte Abfindungsregelung des § 12 HöfeO lückenhaft geworden ist, soweit sich die seinerzeit zugrundegelegte Wertrelation zwischen Einheitswert und Ertragswert des Hofes infolge der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich verschoben hat. Diese Lücke ist durch eine entsprechende Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 3 HöfeO zu schließen.

BGH – Urteil, X ZR 334/99 vom 17.11.2000

HöfeO § 12 Abs. 2 Satz 3

Der Umstand, daß die nach § 21 Abs. 1 BewG in regelmäßigen Zeitabständen von sechs Jahren vorzunehmende Hauptfeststellung des Einheitswertes seit dem Inkrafttreten der Neufassung der HöfeO im Jahre 1976 unterblieben ist, hat zur Folge, daß die an die Einheitswertfestsetzung geknüpfte Abfindungsregelung des § 12 HöfeO lückenhaft geworden ist, soweit sich die seinerzeit zugrundegelegte Wertrelation zwischen Einheitswert und Ertragswert des Hofes infolge der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich verschoben hat. Diese Lücke ist durch eine entsprechende Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 3 HöfeO zu schließen.

BGH, Urt. v. 17. November 2000 - V ZR 334/99 -
OLG Köln
LG Bonn

BFH – Urteil, II R 9/06 vom 19.02.2009

BFH – Urteil, II R 30/07 vom 04.02.2009

BFH – Beschluss, II S 22/08 vom 03.02.2009

BFH – Urteil, II R 46/06 vom 18.07.2007

BFH – Urteil, II R 27/05 vom 26.02.2007

BFH – Urteil, II R 26/05 vom 12.10.2006

BFH – Urteil, II R 61/05 vom 09.08.2006

BFH – Beschluss, II B 159/05 vom 27.06.2006

BFH – Urteil, II R 48/04 vom 17.05.2006

BFH – Urteil, II R 31/04 vom 21.02.2006

BFH – Beschluss, II B 40/05 vom 04.08.2005

BFH – Beschluss, II B 47/04 vom 03.08.2005

BFH – Beschluss, II B 128/02 vom 23.02.2004

BFH – Beschluss, II B 132/02 vom 10.12.2003

BFH – Beschluss, II B 95/02 vom 16.07.2003

BFH – Urteil, II R 43/00 vom 22.05.2002

BFH – Beschluss, X B 175/01 vom 15.03.2002

BFH – Urteil, II R 14/99 vom 07.11.2001

BFH – Urteil, II R 32/99 vom 07.11.2001


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