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Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-LAG – Beschluss, 8 Ta 92/2002 vom 13.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Instanzbeendigung, Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten
Stichwort:Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten
Leitsatz:Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der verspäteten Einreichung von Bewilligungsunterlagen nach Abschluss der Instanz kann dem PKH-Antragsteller dann nicht zum Nachteil gereichen, wenn dem Gericht selber durch fehlerhafte Sachbehandlung Verfahrensfehler unterlaufen sind, die ursächlich dafür waren, dass vor Instanzbeendigung über das PKH-Gesuch nicht entschieden werden konnte.
Volltext: THUERINGER-LAG - Beschluss, 8 Ta 92/2002




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