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Zurechnung der Kenntnis eines Bevollmächtigten bei Anfechtung der Erbschaftsannahme

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 458/01 vom 16.03.2004

Rechtsgebiete:BGB, RpflG
Schlagworte:Erbscheinserteilung durch Rechtspfleger bei Testament mit Erbeinsetzung, Zurechnung der Kenntnis eines Bevollmächtigten bei Anfechtung der Erbschaftsannahme
Stichwort:Zurechnung der Kenntnis eines Bevollmächtigten bei Anfechtung der Erbschaftsannahme
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 458/01




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