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zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 KSt 2.01 vom 11.04.2001

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Erstattungsfähige Kosten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen, Privatgutachten.
Stichwort:zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen
Leitsatz:Leitsätze:

Die Einholung eines Privatgutachtens im Verwaltungsprozess ist nur - ausnahmsweise - dann als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mit Hilfe des eingeholten Gutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann. Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein.

Beschluss des 9. Senats vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 (11 A 13.97) -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 KSt 2.01




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