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Zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für eine einheitliche Kleiderordnung in einem Einzelhandelsunternehmen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 4 TaBV 83/08 vom 01.04.2009

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für eine einheitliche Kleiderordnung in einem Einzelhandelsunternehmen
Stichwort:Zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für eine einheitliche Kleiderordnung in einem Einzelhandelsunternehmen
Leitsatz:Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung betreffend der Einführung einer Kleiderordnung in den einzelnen Warenhäusern eines Einzelhandelsunternehmens.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 4 TaBV 83/08




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