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zur Zulässigkeit mehrfacher Befristungen über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 4 Sa 535/00 vom 21.06.2000

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:zur Zulässigkeit mehrfacher Befristungen über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren
Stichwort:zur Zulässigkeit mehrfacher Befristungen über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren
Leitsatz:Beschäftigt ein Arbeitgeber über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren einen Arbeitnehmer mit neun aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen, hat dies die Unwirksamkeit des letzten befristeten Arbeitsvertrages zur Folge, wenn der in dem letzten befristeten Arbeitsvertrag angegebene Befristungsgrund - hier: prognostizierte Rückkehr eines beurlaubten Angestellten auf seinen Arbeitsplatz - bei Ablauf der Befristung nicht eintritt. In diesem Falle ist es dem Arbeitgeber verwehrt, eine unbefristete Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter Hinweis auf andere, bei Abschluss des letzten befristeten Arbeitsvertrages nicht vorliegende Gründe zu verweigern.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 4 Sa 535/00




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