JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zur Verwirkung des markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs (hier: Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der Zeichen "Rosenmondnacht" und "Närrisches Bermudadreieck" im Rahmen der Straßenfastnacht am Rosenmontag in Mainz)
| Rechtsgebiete: | MarkenG, ZPO, BGB, UWG |
| Schlagworte: | Zur Verwirkung des markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs (hier: Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der Zeichen "Rosenmondnacht" und "Närrisches Bermudadreieck" im Rahmen der Straßenfastnacht am Rosenmontag in Mainz) |
| Stichwort: | Zur Verwirkung des markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs (hier: Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der Zeichen "Rosenmondnacht" und "Närrisches Bermudadreieck" im Rahmen der Straßenfastnacht am Rosenmontag in Mainz) |
| Leitsatz: | Im Kennzeichenrecht kommt dem Begriff der Bösgläubigkeit eine andere Bedeutung zu als sonst im deutschen Zivilrecht. Von einer Bösgläubigkeit des Anmelders im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgt ist. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 6 U 407/05 | |
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