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Zur Vergütung des PKH-Anwalts bei Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 9 W 113/02 vom 20.12.2002

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Zur Vergütung des PKH-Anwalts bei Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich
Stichwort:Zur Vergütung des PKH-Anwalts bei Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich
Leitsatz:Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt erhält für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr, vorausgesetzt, daß sich der Gegenstand des Vergleichs mit dem der Prozesskostenhilfegewährung deckt.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 9 W 113/02




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