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Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, XI R 30/03 vom 02.08.2006

Rechtsgebiete:GG, EStG
Schlagworte:Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung
Stichwort:Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung
Leitsatz:Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die zu § 34 Abs. 1 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) ergangene Anwendungsregelung des § 52 Abs. 47 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 mit Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als Entschädigungen i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 EStG, die vor dem Beschluss des StEntlG 1999/2000/2002 durch den Bundestag am 4. März 1999 vereinbart und ausgezahlt worden sind, mit einer höheren Steuer belegt werden, als es das im Zeitpunkt der Auszahlung geltende Gesetz vorgesehen hat.
Volltext: BFH - Beschluss, XI R 30/03



BFH – Beschluss, XI R 34/02 vom 02.08.2006

Rechtsgebiete:GG, EStG
Schlagworte:Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung
Stichwort:Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung
Leitsatz:Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die zu § 34 Abs. 1 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) ergangene Anwendungsregelung des § 52 Abs. 47 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 mit Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als Entschädigungen i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 EStG, die vor der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31. März 1999 vereinbart und ausgezahlt worden sind, mit einer höheren Steuer belegt werden, als es das im Zeitpunkt der Auszahlung geltende Gesetz vorgesehen hat.
Volltext: BFH - Beschluss, XI R 34/02


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"Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

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