JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung
| Rechtsgebiete: | GG, EStG |
| Schlagworte: | Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung |
| Stichwort: | Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung |
| Leitsatz: | Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die zu § 34 Abs. 1 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) ergangene Anwendungsregelung des § 52 Abs. 47 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 mit Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als Entschädigungen i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 EStG, die vor dem Beschluss des StEntlG 1999/2000/2002 durch den Bundestag am 4. März 1999 vereinbart und ausgezahlt worden sind, mit einer höheren Steuer belegt werden, als es das im Zeitpunkt der Auszahlung geltende Gesetz vorgesehen hat. |
| Volltext: BFH - Beschluss, XI R 30/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EStG |
| Schlagworte: | Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung |
| Stichwort: | Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung |
| Leitsatz: | Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die zu § 34 Abs. 1 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) ergangene Anwendungsregelung des § 52 Abs. 47 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 mit Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als Entschädigungen i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 EStG, die vor der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31. März 1999 vereinbart und ausgezahlt worden sind, mit einer höheren Steuer belegt werden, als es das im Zeitpunkt der Auszahlung geltende Gesetz vorgesehen hat. |
| Volltext: BFH - Beschluss, XI R 34/02 | |
"Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend angeordneten Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. durch die sog. Fünftelregelung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
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