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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZur Verantworlichkeit (Einsichtsfähigkeit) von Kindern bei Verkehrsunfällen nach § 828 Abs. 2 BGB a. F. 

Zur Verantworlichkeit (Einsichtsfähigkeit) von Kindern bei Verkehrsunfällen nach § 828 Abs. 2 BGB a. F.

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 9 U 63/01 vom 18.12.2002

Rechtsgebiete:StVG, BGB
Schlagworte:Zur Verantworlichkeit (Einsichtsfähigkeit) von Kindern bei Verkehrsunfällen nach § 828 Abs. 2 BGB a. F.
Stichwort:Zur Verantworlichkeit (Einsichtsfähigkeit) von Kindern bei Verkehrsunfällen nach § 828 Abs. 2 BGB a. F.
Leitsatz:Die Verantwortlichkeit (Einsichtsfähigkeit) von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres entfällt, sofern es lediglich um fahrlässiges Verhalten bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen geht. Mangelnde Einsichtsfähigkeit steht auch der Zurechnung eines Mitverschuldens entgegen. (§ 828 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F.,§§ 9 StVG, 254 BGB).
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 9 U 63/01




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