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Zur Unterscheidung zwischen Wegnahmerecht und Zurückbehaltungsrecht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 6 W 8/06 vom 10.04.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zur Unterscheidung zwischen Wegnahmerecht und Zurückbehaltungsrecht
Stichwort:Zur Unterscheidung zwischen Wegnahmerecht und Zurückbehaltungsrecht
Leitsatz:Das Wegnahmerecht des Besitzers gemäß § 997 Abs. 1 BGB begründet kein Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB für den Besitzer, sondern nur einen Anspruch auf Gestattung der Wegnahme gemäß § 258 Satz 2 BGB gegen den Eigentümer. Der Herausgabeanspruch des Eigentümers besteht deshalb in vollem Umfang ungeachtet der Pflicht zur Gestattung der Wegnahme.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 6 W 8/06




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