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zur Überschuldung bei Rangrücktrittserklärung des (Mit-)Gesellschafters

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 23 U 160/04 vom 22.12.2005

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:zur Überschuldung bei Rangrücktrittserklärung des (Mit-)Gesellschafters, -gläubigers
Stichwort:zur Überschuldung bei Rangrücktrittserklärung des (Mit-)Gesellschafters
Leitsatz:Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen dürfen in der Überschuldungsbilanz auch dann unberücksichtigt bleiben, wenn der betreffende Gesellschafter, der einen Rangrücktritt gegenüber sämtlichen außenstehenden Gesellschaftsgläubigern erklärt, sich einen vorrangigen Zugriff auf einen etwaigen Liquidationsüberschuss vor seinen Mitgesellschaftern vorbehält (Abgrenzung zu BGH, Urt. vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/89 = BGHZ 146, 264).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 23 U 160/04




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