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Zur Statthaftigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme eines Normenkontrollverfahrens

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 D 14/02.NE vom 07.12.2004

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, GG
Schlagworte:Wiederaufnahme eines Verfahrens durch Restitutionsklage, hier: Normenkontrolle einer Jagdsteuersatzung, Anforderungen an die Erhebung einer Restitutionsklage, Zur Statthaftigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme eines Normenkontrollverfahrens, in dem festgestellt wurde, dass die angegriffene Norm nichtig ist
Stichwort:Zur Statthaftigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme eines Normenkontrollverfahrens
Leitsatz:Die Darlegung eines Sachverhalts in der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, der einen Wiederaufnahmegrund darstellen könnte, wahrt nicht - jedenfalls nicht ohne weiteres - die Frist für eine nach Rechtskraft des Urteils erhobene Restitutionsklage.
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 D 14/02.NE




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