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Zur Sachaufklärungspflicht des Gerichts bei Vorliegen eines betriebsärztlichen Gutachtens und im Hinblick auf weitere Verwendungsmöglichkeiten eines Postzustellers

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 Q 64/04 vom 18.02.2005

Rechtsgebiete:VwGO, BBG
Schlagworte:Zur Sachaufklärungspflicht des Gerichts bei Vorliegen eines betriebsärztlichen Gutachtens und im Hinblick auf weitere Verwendungsmöglichkeiten eines Postzustellers
Stichwort:Zur Sachaufklärungspflicht des Gerichts bei Vorliegen eines betriebsärztlichen Gutachtens und im Hinblick auf weitere Verwendungsmöglichkeiten eines Postzustellers
Leitsatz:Das VG ist zu einer weiteren Sachaufklärung "ins Blaue hinein" nicht verpflichtet, wenn der Kläger bei Vorliegen eines plausiblen betriebsärztlichen Gutachtens und in der Akte dokumentierter erfolgloser Versuche zur Findung einer anderweitigen Einsatzmöglichkeit nach dem negativen Abschluss des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO kommentarlos auf mündliche Verhandlung verzichtet.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 64/04




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