JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > zur Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags bei verspäteter Berufungseinlegung
| Rechtsgebiete: | GVG, ZPO |
| Schlagworte: | zur Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags bei verspäteter Berufungseinlegung |
| Stichwort: | zur Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags bei verspäteter Berufungseinlegung |
| Leitsatz: | 1. Ist wegen Auslandsbezugs für eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts nicht das Land-, sondern das Oberlandesgericht - funktionell - zuständig, so muss bei Versäumung der Berufungs- und -begründungsfrist - wegen zunächst beim Landgericht eingelegter Berufung - der Wiedereinsetzungsantrag innerhalb der Frist des § 234 ZPO beim Oberlandesgericht gestellt werden. 2. Die Frist des § 234 (Abs. 1) ZPO wird nur dadurch gewahrt, dass der Wiedereinsetzungsantrag und die versäumten Rechtshandlungen gemäß §§ 236 Abs. 1, 237, 519 Abs. 1 ZPO bei dem Gericht angebracht werden, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung zusteht. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 4 U 800/05 | |
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