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Zur Ordnungsgemäßheit der Ablehnung eines solchen durch den Arbeitgeber

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 18 (4) Sa 1269/01 vom 01.03.2002

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Teilzeitverlangen, Zur Ordnungsgemäßheit der Ablehnung eines solchen durch den Arbeitgeber
Stichwort:Zur Ordnungsgemäßheit der Ablehnung eines solchen durch den Arbeitgeber
Leitsatz:1. Unter § 8 TzBfG fallen auch flexible, auf längere Zeiträume erstreckte Arbeitszeiten, wie die Reduzierung der Arbeitszeit für bestimmte Monate auf Null.

2. Sinn und Zweck der Stufenregelung in § 8 TzBfG sprechen dafür, dass eine schriftliche Ablehnung des Teilzeitwunsches erst dann erfolgen kann, wenn die Erörterungen durchgeführt wurden und gescheitert sind. Eine Vorratsablehnung ist nicht zulässig.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 18 (4) Sa 1269/01




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