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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 21.97 vom 24.09.1998

Rechtsgebiete:EV, VZOG
Schlagworte:Vermögenszuordnung, Verhältnis der - zur öffentlichen Restitution, Restitution, öffentliche und Verhältnis zur Zuordnung, Rechtsnachfolge nach Reichsärztekammer, Restitution, öffentliche und Rechtsnachfolge bzw. Funktionsnachfolge, Funktionsnachfolge bei öffentlicher Restitution, Ärztekammer, Reichsärztekammer.
Stichwort:zur öffentlichen Restitution
Leitsatz:Leitsatz:

Kommt für eine Funktionsnachfolge im Sinne des § 11 Abs. 3 VZOG eine länderübergreifende öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht in Betracht, so sind unter der Voraussetzung einer überwiegend gleichen Funktionsausübung als Restitutionsberechtigte auch solche Körperschaften in Erwägung zu ziehen, deren Aufgaben sich auf ein Bundesland beschränken.

Urteil des 3. Senats vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 -

I. VG Dresden vom 25.04.1996 - Az.: VG 3 K 1193/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 21.97




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