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Zur Notwendigkeit einer Hotelübernachtung

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 21 W 12/03 vom 24.07.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zur Notwendigkeit einer Hotelübernachtung
Stichwort:Zur Notwendigkeit einer Hotelübernachtung
Leitsatz:Hotelübernachtungskosten sind als notwendige Kosten anzuerkennen, wenn die Reise ohne auswärtige Übernachtung ganz oder teilweise in der Nachtzeit durchgeführt werden müsste. Als Nachtzeit ist die Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr anzusehen.

In den Großstädten des Oberlandesgerichtsbezirkes Karlsruhe betragen die notwendigen Kosten einer Hotelübernachtung höchstens 75 ¤ je Nacht.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 21 W 12/03




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