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Zur Kündigung eines Werbevertrags (Testimonialvertrags)

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OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 4392/07 vom 27.02.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zur Kündigung eines Werbevertrags (Testimonialvertrags)
Stichwort:Zur Kündigung eines Werbevertrags (Testimonialvertrags)
Leitsatz:1. Ein Vertrag, mit dem sich eine bekannte Person für bestimmte Zeit als "Testimonial" für Produktwerbung zur Verfügung stellt, kann vom Auftraggeber nicht allein deshalb gekündigt werden, weil dieser aufgrund aktueller Medienberichte über den "Testimonial" befürchtet, dass sich die Fortsetzung der Werbekampagne negativ auf das Image der beworbenen Produkte auswirken würde; die Kündigung setzt vielmehr den Nachweis konkreter Schäden oder Gefahren voraus, derentwegen dem Auftraggeber eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vorgesehenen Vertragsende nicht zugemutet werden kann.

2. Zur Auslegung einer sog. "Wohlverhaltensklausel".
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 4392/07




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