Die am Ende des Altersteilzeitverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes geschuldete Abfindung gemäß § 6 TV Beschäftigungsbrücke für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 28.03.2000 ist als Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO zu berichtigen, wenn der Arbeitsvertrag für verblockte Altersteilszeit vor Insolvenzeröffnung geschlossen worden ist und das Altersteilzeitarbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfah-rens endet (Fortführung von BAG vom 27.04.2006 - 6 AZR 364/05, NZA 2006, 1282 = ZIP 2006, 1962).