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Zur Haftung eines Betreuers auf Pflegekosten bei unterlassener Beantragung von Sozialhilfe

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Urteil, 1 U 176/01 vom 30.08.2002

Rechtsgebiete:BGB, BSHG, SGB I
Schlagworte:Zur Haftung eines Betreuers auf Pflegekosten bei unterlassener Beantragung von Sozialhilfe
Stichwort:Zur Haftung eines Betreuers auf Pflegekosten bei unterlassener Beantragung von Sozialhilfe
Leitsatz:Der Betreuer haftet nicht persönlich, wenn er für den Betreuten einen Pflegevertrag abschließt, selbst wenn er Rechtsanwalt ist und es pflichtwidrig unterlassen hat, dessen Sozialhilfeansprüche geltend zu machen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 1 U 176/01




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