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Zur Geltendmachung von Sozialplanforderungen aus einem vor Inkrafttreten der InsO eröffneten Konkursverfahren: Die Ermächtigung gemäß § 170 KO begründet keine Verpflichtung des Konkursverwalters zur Auszahlung der Sozialplanabfindung in voller Höhe

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LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 1014/04 vom 25.10.2006

Rechtsgebiete:SozplKonkG, EG-InsO, KO
Schlagworte:Zur Geltendmachung von Sozialplanforderungen aus einem vor Inkrafttreten der InsO eröffneten Konkursverfahren: Die Ermächtigung gemäß § 170 KO begründet keine Verpflichtung des Konkursverwalters zur Auszahlung der Sozialplanabfindung in voller Höhe
Stichwort:Zur Geltendmachung von Sozialplanforderungen aus einem vor Inkrafttreten der InsO eröffneten Konkursverfahren: Die Ermächtigung gemäß § 170 KO begründet keine Verpflichtung des Konkursverwalters zur Auszahlung der Sozialplanabfindung in voller Höhe
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 2 Sa 1014/04




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