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Zur Geltendmachung von Sozialplanforderungen aus einem vor Inkrafttreten der InsO eröffneten Konkursverfahren: Die Ermächtigung gemäß § 170 KO begründet keine Verpflichtung des Konkursverwalters zur Auszahlung der Sozialplanabfindung in voller Höhe

Entscheidungen der Gerichte

LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 1014/04 vom 25.10.2006


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