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Zur Frage des Betriebsüberganges eines Call-Centers in der Insolvenz

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 5 Sa 1938/02 vom 23.06.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zur Frage des Betriebsüberganges eines Call-Centers in der Insolvenz
Stichwort:Zur Frage des Betriebsüberganges eines Call-Centers in der Insolvenz
Leitsatz:Scheitern die Verhandlungen zwischen dem Insolvenzverwalter und einem neuen Auftraggeber über die dauerhafte Nutzung der Anlagen und Räumlichkeiten eines Call-Centers, liegt selbst dann kein Betriebsübergang nach § 613 a BGB vor, wenn der Auftrageber den Insolvenzverwalter vorübergehend ein bestimmtes Telefonvolumen übertragen hat, das etwas mit einem Viertel der bisherigen Belegschaft bewältigt wurde, sowie - im Einverständnis mit dem Insolvenzverwalter - auftragsspezifische Software installieren und den Betrieb vorübergehend durch eigene Mitarbeiter führen ließ. In diesem Fall ist von dem Insolvenzverwalter keine wirtschaftliche Einheit auf den neuen Auftraggeber übergegangen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 1938/02




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