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Zur Frage der groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste.Hier: Herausnahme von Leistungsträgern gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG

Entscheidungen der Gerichte

LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 867/06 vom 06.12.2006


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