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Zur Erstattungsfähigkeit von Terminreisekosten auswärtiger Anwälte

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 9 W 47/02 vom 04.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Zur Erstattungsfähigkeit von Terminreisekosten auswärtiger Anwälte
Stichwort:Zur Erstattungsfähigkeit von Terminreisekosten auswärtiger Anwälte
Leitsatz:Die Reisekosten auswärtiger Anwälte sind nicht erstattungsfähig, wenn es genügt, einen ortsansässigen Kollegen schriftlich oder telefonisch zu unterrichten.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 9 W 47/02




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