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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Hausverwalters anläßlich der Prozeßführung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft. 

Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Hausverwalters anläßlich der Prozeßführung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft.

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 381/02 vom 16.01.2003

1.

Beauftragen Wohnungseigentümer ihren Hausverwalter mit der Prozeßführung, so kommt die Erstattung allein solcher Aufwendungen des Hausverwalters in Betracht, die ansonsten bei den Wohnungseigentümern selbst angefallen und ihnen nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ersetzen wären.

2.

Die Tätigkeit der eigenen Prozeßführung braucht der kostentragungspflichtige Gegner grundsätzlich nicht zu entschädigen.

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