JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Hausverwalters anläßlich der Prozeßführung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft.
| Rechtsgebiete: | ZPO, WEG |
| Schlagworte: | Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Hausverwalters anläßlich der Prozeßführung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft. |
| Stichwort: | Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Hausverwalters anläßlich der Prozeßführung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft. |
| Leitsatz: | 1. Beauftragen Wohnungseigentümer ihren Hausverwalter mit der Prozeßführung, so kommt die Erstattung allein solcher Aufwendungen des Hausverwalters in Betracht, die ansonsten bei den Wohnungseigentümern selbst angefallen und ihnen nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ersetzen wären. 2. Die Tätigkeit der eigenen Prozeßführung braucht der kostentragungspflichtige Gegner grundsätzlich nicht zu entschädigen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 381/02 | |
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