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Zur Erstattungsfähigkeit der Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-NAUMBURG – Beschluss, 12 W 61/05 vom 30.05.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:Zur Erstattungsfähigkeit der Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten
Stichwort:Zur Erstattungsfähigkeit der Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten
Leitsatz:Die von der Rechtspflegerin vorgenommene Kürzung der Reisekosten erweist sich als unberechtigt. Wie der Senat bereits entschieden hat, hat die obsiegende Partei gem. § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO einen Anspruch auf Erstattung der Flugkosten ihres Prozessbevollmächtigten dann, wenn die hierdurch verursachten Mehrkosten zu den Kosten anderer Verkehrsmittel unter Berücksichtigung der Zeitersparnis in einem angemessenen Verhältnis stehen (Beschluss vom 14. Oktober 2004, - 12 W 131/03 -). Dabei sind allerdings die tatsächlich entstandenen Reisekosten des Anwalts nicht den fiktiven Kosten einer Bahnfahrt, sondern den Kosten der Benutzung des eigenen Pkw gegenüber zu stellen, den zu benutzen er auch gegenüber dem Prozessgegner grundsätzlich berechtigt ist.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 12 W 61/05




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